Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Naturstein & Landschaftsbau R & M GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 33456
EUID
DEU1206.HRB33456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
206 IN 508/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Stunz
Kanzlei
Justask Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
Adresse
Nordstraße 43, 09113 Chemnitz
Telefon
0371 2838996
Termine & Fristen
Eröffnung
06.08.2026 , 13:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2026
Widerspruchsfrist
06.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturstein & Landschaftsbau R & M GmbH ist am 06.08.2026 um 13:19 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Stunz bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.09.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden und unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 06.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturstein & Landschaftsbau R & M GmbH, Marienberger Straße 15, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33456
vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Richter
ergeht am 06.08.2026 nachfolgende Ent…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 206 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturstein & Landschaftsbau R & M GmbH, Marienberger Straße 15, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33456
vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Richter
ergeht am 06.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Natursteinverarbeitung auf Straße, Wegen und Plätzen einschließlich Unterbau, Hangbefestigung, z.B. durch Gabionen, Baumpflanzung und Rekultivierung von Grundstücken; Verlegung von Versorgungsleitungen) wird am 06.08.2026 um 13:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Christian Stunz
Justask Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
Nordstraße 43
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2838996
Telefax: 0371 2838996
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.09.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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