Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 18662
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yildirim, Metin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 18662
EUID
DER2402.HRA18662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 67/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist für Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
02.06.2025
Prüfungstermin
14.11.2025
Frist für Stellungnahme zur Masseunzulänglichkeit
17.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Metin Yildirim (Yildirim Transporte e. K.) werden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der laufenden Nummer 0/35 im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 14.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Metin Yildirim wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 67/21 behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma "Yildirim Transporte e. K.", die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18662 eingetragen ist. Im Rahmen des Verfahrens wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Metin Yildirim wird vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 67/21 behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma "Yildirim Transporte e. K.", die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18662 eingetragen ist. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 0/35) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 14.11.2025 festgelegt wurde. Parallel dazu wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 02.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Metin Yildirim, Inhaber der Firma "Yildirim Transporte e. K.", wird beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 67/21 geführt. Am 28.04.2025 hat das Gericht die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Metin Yildirim, Inhaber der Firma "Yildirim Transporte e. K.", wird beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 251 IN 67/21 geführt. Am 28.04.2025 hat das Gericht die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.06.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Am 10.10.2025 wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 14.11.2025 festgelegt wurde. Am 06.10.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit eingegangen, wodurch die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit unzulässig ist. Die Beteiligten haben bis zum 17.11.2026 Gelegenheit, zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Zudem hat das Gericht am 07.10.2026 der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 253.043,34 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind am 06.10.2026 festgesetzt worden, wobei eine Masse von 20.604,63 EUR zugrunde gelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird angeordnet:
Die nach…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/35 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird die D…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
hat das Gericht der Schlu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 253.043,34 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
ist am 14.…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
ist am 14.07.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
Die Massegläubiger können sich schriftlich bis zum Stichtag äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
sind die Vergütung und di…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, geboren am 01.01.1967, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 20.604,63 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.09.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2026
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