Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BC u. C Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steinberg 2, 46569 Hünxe
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 32680
EUID
DER1202.HRB32680
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 166/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Tanja Kreimer
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken
Termine & Fristen
Eröffnung
20.10.2025 , 10:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.12.2025
Einsicht Unterlagen
08.12.2025
Prüfungstermin
22.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, der Erwerb, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaft sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Stellung als Komplementärin der BC u. C GmbH & Co KG mit dem Sitz in Düsseldorf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BC u. C Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 20.10.2025 um 10:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 04.08.2025. Zur Insolvenzverwalterin ist Tanja Kreimer bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 01.1erm 2025 unter Beachtung von § 174 InsO anzumelden. Die Insolvenzverwalterin fordert die Gläubiger auf, Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.12.2025. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 08.12.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 166/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32680 eingetragenen BC u. C Verwaltungs GmbH, Tiergartenstr. 44, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Wilhelm Boveleth Frau Anke Boveleth
wird wegen Za…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 166/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32680 eingetragenen BC u. C Verwaltungs GmbH, Tiergartenstr. 44, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Wilhelm Boveleth Frau Anke Boveleth
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.10.2025, um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 166/25
Düsseldorf, 20.10.2025
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