Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zaun Kontor Hamburg UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bargkoppelweg 1, 22145 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 147909
EUID
DEK1101.HRB147909
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 286/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karen Geberbauer
Adresse
Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Telefon
040 - 334 645 20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.09.2026 , 11:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und Einbau von Zäunen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. September 2026 um 11:20 Uhr über das Vermögen der Zaun Kontor Hamburg UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Antragsgegnerin ist durch die Geschäftsführerin Luminita-Claudia Dreghici vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karen Geberbauer bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 286/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zaun Kontor Hamburg UG (haftungsbeschränkt), Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und Einbau von Zäunen etc., Bargkoppelweg 1, 22145 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147909), vertr. d.: Luminita-Claudia Dreghici (Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 286/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zaun Kontor Hamburg UG (haftungsbeschränkt), Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und Einbau von Zäunen etc., Bargkoppelweg 1, 22145 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147909), vertr. d.: Luminita-Claudia Dreghici (Geschäftsführerin),
ist am 4.9.2026 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 286/26
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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