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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Vermietung von unbeweglichen und beweglichen Sachen sowie alle mit den vorstehend aufgeführten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.09.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Denarius Vermögensverwaltungsgesellschaft AG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist durch den Vorstand Mehran Dehghan, Christian Ferchland und Mohammad Mohsen vertreten. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz bestellt. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
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