Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nymphenburger Str. 13-15, 80335 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 67660
EUID
DED2601V.HRB67660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3944/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Dols und Franzke
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Dols und Franzke
Adresse
Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
14.08.2026
Abstimmungstermin
20.08.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitnehmerüberlassung jeder Art; auch Erfüllung von Werk- und Dienstverträgen für Industriemontage, Industrieservice und Wach- und Sicherheitsdienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH ist beim Amtsgericht München anhängig. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Registergerichts München unter der Nummer HRB 67660 eingetragen. Das Verfahren wird durch die Rechtsanwälte Dols und Franzke als Verfahrensbevollmächtigte vertreten. Im aktuellen Stand des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 14. August 2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH ist eröffnet. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 14.08.2026 Gelegenheit haben, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Ei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH ist eröffnet. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 14.08.2026 Gelegenheit haben, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 20.08.2026 angesetzt. Der Insolvenzplan in der Fassung vom 18.07.2026 ist bei Gericht eingegangen und wird nicht zurückgewiesen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 3944/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahr…
1542 IN 3944/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 3944/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahr…
1542 IN 3944/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.08.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
|Die Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen.
|Die Organvertreter juristischer Personen werden darauf hingewiesen, dass die Organstellung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Monat) nachzuweisen ist.
|Vor Teilnahme an dem Termin ist zur Identitätsprüfung ein taugliches Ausweispapier vorzulegen.
|Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
|Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
|Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wird, gelten als festgestellt.
|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
|Der Insolvenzplan ging in der Fassung vom 18.07.2026 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen.
|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan (§ 234 InsO) und die eingegangenen Stellungnahmen der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Betriebsrats (§ 232 InsO) eingesehen werden.
|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO.
|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.07.2026
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