Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 27597
EUID
DEU1206.HRB27597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
218 IN 255/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.02.2024 , 13:05 Uhr
Eröffnung
02.04.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Berichtstermin
02.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Überlassung von Arbeitnehmern an andere Unternehmen sowie deren Vorbereitung und Ausbildung auf die zukünftigen Tätigkeiten in den anderen Unternehmen und Vermittlung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH wurde am 09.02.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Am 02.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter bleibt im Amt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für den Berichtstermin sowie den Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde ein gemeinsamer Termin am 02.07.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichts Chemnitz bestimmt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH wurde am 09.02.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Am 02.04.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der bisherige vorläufige Verwalter …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH wurde am 09.02.2024 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Am 02.04.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der bisherige vorläufige Verwalter bleibt im Amt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Für den Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde ein Termin am 02.07.2024 festgesetzt. Zudem wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 02.09.2024 eingeräumt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Irmscher
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wild
ergeht am 09.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 09.02.2024 um 13:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Irmscher
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wild
ergeht am 02.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Überlassung von Arbeitnehmern u.a.) wird am 02.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.07.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Irmscher
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wild
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.09.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 255/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZEITrent GmbH - Ein Unternehmen der IW Gruppe, Am Rathaus 4, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27597
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Clauß
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Irmscher
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wild
ergeht am 10.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten: xxx EUR
Gründe:
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 09.02.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.04.2024.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 25.06.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von xxx EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxx EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 25.06.2024 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von xxx Prozent, mithin in Höhe von xxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
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