Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ke-dental MVZ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31807
EUID
DEU1206.HRB31807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
201 IN 206/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Adresse
Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz
Telefon
0371 3558890
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.02.2024 , 11:00 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
02.05.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Widerspruchsfrist
02.08.2024
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
02.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ke-dental MVZ GmbH (später als ke-dental Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisklinik für Oralchirurgie u. Allgemeinzahnheilkunde GmbH bezeichnet) wurde vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Am 08.02.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Rüdiger Weiß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Hauptverfahren ist am 02.05.2024 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Der Gläubigeraufruf zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 21.06.2024. Widerspruchsfristen gegen die Feststellung der Forderungen liefen bis zum 02.08.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 02.04.2025 bestand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ke-dental MVZ GmbH, vertr. d. d. GF Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Eckstein
ergeht am 08.02.2024 nachfolg…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ke-dental MVZ GmbH, vertr. d. d. GF Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Eckstein
ergeht am 08.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 08.02.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ke-dental Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisklinik für Oralchirurgie u. Allgemeinzahnheilkunde GmbH, Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch di…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ke-dental Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisklinik für Oralchirurgie u. Allgemeinzahnheilkunde GmbH, Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Eckstein
ergeht am 02.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 02.05.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.06.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.08.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ke-dental Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisklinik für Oralchirurgie u. Allgemeinzahnheilkunde GmbH, Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch di…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 206/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ke-dental Medizinisches Versorgungszentrum und Praxisklinik für Oralchirurgie u. Allgemeinzahnheilkunde GmbH, Hofer Straße 113 B, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 31807
vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Eckstein
ergeht am 19.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.04.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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