Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 56259
EUID
DET3104V.HRB56259
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 64/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Termine & Fristen
Stichtag für Schlusstermin
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 03.02.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Wahl hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Schlussrechnung eine Masse von 308.842,22 EUR zugrunde legt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustim…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Wahl hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Schlussrechnung eine Masse von 308.842,22 EUR zugrunde legt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Ein Stichtag für den Schlusstermin ist auf den 01.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 02.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl festgese…
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 308.842,22 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Gem. § 3 Abs.2 Buchst. a InsVV ist für die Tätigkeit als vorläufiger Verwalter ein Abschlag bei der Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung vorzunehmen. Regelmäßig werden hier 5% angesetzt.
Da es sich bei diesem Abschlag um einen Regelfall handelt, obliegt es dem Insolvenzverwalter, im Einzelfall darzulegen, ob Gründe vorliegen, welche ausnahmsweise die Nichtansetzung eines Abschlags rechtfertigen würden.
Der Insolvenzverwalter hat in seinem Vergütungsantrag, insbesondere bei den Punkten der Forderungseinziehung und des Avalmanagements einen das Normalverfahren übersteigenden Aufwand dargelegt.
In der Gesamtschau wurden vom Insolvenzverwalter aufgrund der o.g. Punkte keinen Zuschlag geltend gemacht.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Berücksichtigung keiner Zuschläge angemessen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 122,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 35 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sticht…
1 IN 64/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegelhaus Süd-West UG (haftungsbeschränkt) vert. d. d. Vorstand Christian Tausend u. Timo Schwerer, Weinstraße 137, 67434 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 56259), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 01.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.08.2026
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