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Insolvenzprofil
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a) Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, b) Putz- und Estricharbeiten, c) Eisenflechterarbeiten, d) Trockenbau, e) Abbrucharbeiten, f) Fassadendämmsystem, und g) Einbau von genormten Baufertigteilen. Weitere Gegenstände des Unternehmens sind: Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Die Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO.
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zielbau GmbH ein Beschluss vom 11.11.2025 erlassen. Das Gericht hat die Anordnung eines schriftlichen Verfahrens gemäß § 177 I 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen getroffen. Der Prüfungsstichtag ist auf den 30.01.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die ergänzte Fordertabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Ebenfalls mitgeprüft werden spätere Nachmeldungen, sofern diese bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Widerspruch erfolgt. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
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