Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118109
EUID
DEM1201.HRB118109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 962/20 Z-10-7
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, der Medizin, Bildung, Wissenschaft und Forschung und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insb. auch das Verlagswesen sowie die Bildung von Kooperationen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 314.629,50 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand ist vorhanden. Gläubiger können bis zum 05.01.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main einreichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 962/20 Z-10-7 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIES Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 314.629,50 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in H…
810 IN 962/20 Z-10-7 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIES Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 314.629,50 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 57.111,20 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 962/20 Z-10-7: In dem Insolvenzverfahren Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118109), vertr. d.: Karin Frisch, Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
U…
810 IN 962/20 Z-10-7: In dem Insolvenzverfahren Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118109), vertr. d.: Karin Frisch, Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 66.773,72 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 962/20 Z-10-7 In dem Insolvenzverfahren Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118109), vertreten durch: Karin Frisch, Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt,…
810 IN 962/20 Z-10-7 In dem Insolvenzverfahren Zies Gesellschaft für Gesundheitsprävention mbH, Kirschwaldstraße 19, 60435 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118109), vertreten durch: Karin Frisch, Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 05.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.