Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zora Textil und International Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Erich-Mühsam-Straße 32, 09112 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 32215
EUID
DEU1206.HRB32215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 1286/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter und Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.06.2024 , 13:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Textilien, Schuhen, Taschen, Accessoires sowie internationale Wirtschafts- und Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 28.06.2024 um 13:30 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zora Textil und International Handel GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Slim Bouattour, den Rechtsanwalt Rüdiger Bauch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden. Das bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1286/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zora Textil und International Handel GmbH, vertr. d. d. GF Erich-Mühsam-Straße 32, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32215
vertreten durch den Geschäftsführer Slim Bouattour
- wurde am…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1286/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zora Textil und International Handel GmbH, vertr. d. d. GF Erich-Mühsam-Straße 32, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32215
vertreten durch den Geschäftsführer Slim Bouattour
- wurde am 28.06.2024 um 13:30 Uhr
RA Rüdiger Bauch, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich RBauch@schultze-braun.de, Telefon geschäftlich 0371 382370
zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1286/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zora Textil und International Handel GmbH, vertr. d. d. GF Erich-Mühsam-Straße 32, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 32215
vertreten durch den Geschäftsführer Slim Bouattour
ergeht am 01.10.2024 …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1286/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zora Textil und International Handel GmbH, vertr. d. d. GF Erich-Mühsam-Straße 32, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 32215
vertreten durch den Geschäftsführer Slim Bouattour
ergeht am 01.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Textilien. Schuhen u.a.) wird am 01.10.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Rüdiger Bauch
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.11.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.12.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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