Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zweite Gastrobeteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 10508
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1203.HRB10508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 53/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.03.2026
Schlusstermin
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der VAP Mainz GmbH & Co. KG (Amtsgericht Mainz, HRA 41110) und der VAP Kaiserslautern GmbH & Co. KG (Amtsgericht Mainz, HRA 42197).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Errichtung und Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie Verwaltung von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Königstein/Ts. hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 24.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 24.03.2026 bestimmt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 24.03.2026 bestimmt wurde. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin, der auch dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist auf den 06.10.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.222,08 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.546.304,96 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Schlarmann, hat das Amtsgericht Königstein/Ts. am 06.02.2026 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besond…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Schlarmann, hat das Amtsgericht Königstein/Ts. am 06.02.2026 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 24.03.2026 bestimmt worden; bis zu diesem Datum mussten Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Am 21.08.2026 hat das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.10.2026. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingehen. Zudem wurde dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Der Insolvenzverwalter hat einen verfügbaren Massebestand von 7.222,08 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 1.546.304,96 EUR angezeigt. Am 06.10.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Schlussverteilung soll erfolgen, das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ange…
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt…
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird …
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist …
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein/Ts. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, c/o Semper Fidelis Rechtsanwälte, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 069/870027800, Fax: 069/870027899, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.222,08 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.546.304,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
90 IN 53/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweite Gastrobeteiligungs GmbH, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 10508), vertr. d.: Michael Schlarmann, Uhlandweg 1c, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 06.10.2026
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