Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVR Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kräwerweg 13, 56626 Andernach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27162
EUID
DET2210V.HRB27162
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 35/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
27.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere bei der AVR Andernacher Verwertungs- und Recycling GmbH & Co.KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH ist am 27.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit diesem Beschluss sind die verfügten Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit endgültig nicht stattgegeben worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.02.2026 mangels Masse a…
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 27.02.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Mayen, den 23.03.2026
Das Amtsgericht -Abt. 7-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.02.2026 mangels Masse a…
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 27.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufige…
7 IN 35/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin AVR Verwaltungs GmbH, Kräwerweg 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 27162), vertr. d.: Helmut Winterfeldt, Konrad-Adenauer-Allee 74, 56626 Andernach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 27.02.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 27.02.2026
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