Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner Morawietz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gustav-Bielefeld-Straße 4 - 6, 37079 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 1632
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEP2204.HRB1632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 119/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.03.2024
Prüfungstermin
08.04.2024
Einstellung
25.11.2025
Einstellung
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entsorgung, Verwertung und der Großhandel mit Mineralölprodukten und Chemikalien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Recycling, Entsorgung & Umwelt
Subbranche
Entsorgung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entsorgung, Verwertung und Großhandel mit Mineralölprodukten und Chemikalien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH in Göttingen ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.03.2024 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth anzumelden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 08.04.2024 bestimmt. Später beantragte die Schuldnerin die Einstellung des Verfahrens gemäß § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes. Dieser Antrag ist zur Einsichtnahme niedergelegt, wobei Insolvenzgläubigern eine Widerspruchsfrist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung eingeräumt wird. Die letzte bekannte gerichtliche Äußerung zur Einstellung stammt vom November 2025.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen wurden zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.03.2024 anz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen wurden zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.03.2024 anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung nachrangiger Forderungen wurde auf den 08.04.2024 bestimmt. Parallel dazu hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes gemäß § 212 InsO einzustellen. Dieser Antrag ist zur Einsichtnahme niedergelegt, wobei Gläubigern eine Widerspruchsfrist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung eingeräumt wird. Die letzte bekannte gerichtliche Entscheidung zur Festsetzung der Verwalterkosten datiert vom September 2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfal…
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Göttingen, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 119/21 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Michael Morawietz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs.…
74 IN 119/21 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Michael Morawietz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 18.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfal…
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen, - vertr. d. d. GF Michael Morawietz - (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Göttingen, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 …
74 IN 119/21 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Morawietz GmbH, Gustav-Bielefeld-Straße 4-6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 1632), vertr. d.: Birgit Fahlteich, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich erhaltener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 347.700,83 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 10.459,76 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 358.160,62 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beansprucht für den durch bestehende Altlasten hervorgerufenen Mehraufwand einen Zuschlag in Höhe von 50% der Regelvergütung.
Für die erschwerten Verwertungshandlungen bezüglich der in die Insolvenzmasse fallenden Grundstücke wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 0,25% der Regelvergütung beansprucht.
In der Gesamtschau erscheinen die beantragten Zuschläge dem Grunde und der Höhe nach als angemessen und waren daher entsprechend festzusetzen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 23.09.2026
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