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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schifffahrts GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat mit Beschluss vom 06.05.2026 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
Originalbekanntmachung
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