Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Major-von-Mickwitz-Allee 8 A, 01561 Großenhain
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 26225
EUID
DEU1104.HRB26225
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 772/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Beck
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
15.06.2023
Eröffnung
15.08.2023
Gegenstand des Unternehmens
Handel und die Reparatur von Holzpaletten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH ist am 15.08.2023 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Beck ist mit Beschluss vom 15.06.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt worden, wobei seine Bestellung mit der Verfahrenseröffnung endete. Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag vom 28.10.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde eine Regelvergütung von 25 Prozent sowie ein Zuschlag von 38,07 Prozent in Höhe von 21.119,23 EUR gewährt. Die Auslagen wurden als Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzten Beträge aus der Masse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 772/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH, Major-von-Minckwitz-Allee 8a, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 26225
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Creutz
Die Vergütung des vorläufig…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 772/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH, Major-von-Minckwitz-Allee 8a, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 26225
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Creutz
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxxx EUR
Auslagen
xxxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxxx EUR
Dem Insolvenzverwalter (zugleich vorläufiger Insolvenzverwalter) wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Thomas Beck als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 15.06.2023 zum Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.08.2023. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.10.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von xxxx EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxxx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxxx EUR.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 38,07 Prozent, mithin in Höhe von 21.119,23 EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Gegen Entscheidungen über Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 772/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH, Major-von-Minckwitz-Allee 8a, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 26225
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Creutz
- wurde die Prüfung der nac…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 772/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palettenhandel Palettenlager Sachsen GmbH, Major-von-Minckwitz-Allee 8a, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 26225
vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Creutz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.12.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Thomas Beck, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
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