Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berkay Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Langenstraße 48, 49624 Löningen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 152125
EUID
DEP3210.HRB152125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 13/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
20.03.2026
Schlusstermin
30.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten und Restaurationsbetrieben, Partyservice sowie der Handel mit Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.03.2026 bestimmt wird. Bis zu diesem Dat…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.03.2026 bestimmt wird. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Später wird die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.434,14 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.917.395,72 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH ist beim Amtsgericht Cloppenburg anhängig. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.03.2026 festgelegt w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH ist beim Amtsgericht Cloppenburg anhängig. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 20.03.2026 festgelegt wurde. Später soll die Schlussverteilung erfolgen; der verfügbare Massebestand beträgt 4.434,14 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 2.917.395,72 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch Beschluss vom 04.09.2026 erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 30.10.2026 bestimmt und dient der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Moritz Sponagel sind ebenfalls festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schri…
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsge…
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/2009590, Fax: 0421/20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.434,14 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.917.395,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cloppenburg, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird …
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
30.10.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt w…
9 IN 13/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berkay Gastronomie GmbH, Langenstr. 48, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRB 152125), vertr. d.: Mehtap Buga, Am Nepomuk 8, 49624 Löningen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.990,66 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 643,28 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 6.633,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 10.000,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 400,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 10,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 3 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 04.09.2026
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