Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BerlinsNeueKinder GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 227198
Stammkapital
25.002,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB227198
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1698/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.06.2026
Beschluss Schlusstermin und Vergütung
01.09.2026
Frist zur Einwendungserhebung
13.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BerlinsNeueKinder GmbH hat der Insolvenzverwalter am 22.06.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BerlinsNeueKinder GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 22.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.09.2026 beschlossen, den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Ge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BerlinsNeueKinder GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 22.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.09.2026 beschlossen, den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu erheben. Der Vergütungsantrag vom 02.12.2024 basiert auf einer Berechnungsgrundlage von 87.780,38 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Es werden Zuschläge für die Betriebsfortführung (15,9 %) und die Ausarbeitung des Insolvenzplans (70,00 %) geltend gemacht, abzüglich eines Abschlags von 5 %. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 139.122,06 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 57.747,96 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat d…
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 22.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat d…
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.09.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung vom Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 02.12.2024
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag; der Insolvenzverwalter macht mit Vergütungsantrag vom 02.12.2024 für die Insolvenzverwaltung geltend:
die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 87.780,38 EUR, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %.
Es werden Zuschläge geltend gemacht, mithin für:
- die Betriebsfortführung einer kleinen Kapitalgesellschaft, 15,9 %
- Ausarbeitung des Insolvenzplans, 70,00 %
Es wurde ein Abschlag i.H.v. 5 % gem. § 3 Abs. 2 lit a. InsVV einbezogen.
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 139.122,06 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 57.747,96 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat d…
36b IN 1698/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BerlinsNeueKinder GmbH, Langhansstraße 98, 13086 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Tanja Kamp, Nikolai Immanuel Moritz und Nicolai Scholl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 227198
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.09.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 139.122,06 EUR steht ein Betrag von 139.122,06 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026
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