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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzgericht hat am 08.10.2026 um 11:32 Uhr die vorläufigen Maßnahmen im Verfahren über das Vermögen der FA Elektrotechnik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103863 eingetragen und hat ihren Sitz in Losheim am See. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael J.W. Blank aus Saarbrücken bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Die Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Es liegen keine Angaben zu Forderungsanmeldungsfristen, Berichts- oder Prüfungsterminen vor.
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