Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 27933
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Sandbreite 5, 06869 Coswig (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 27933
EUID
DEW1215.HRB27933
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 7/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Schorisch
Adresse
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/9779106-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.07.2024 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Reinigen und das Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt) ist am 23.02.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Schorisch bestellt worden. Am 17.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 05.06.2024. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) findet am 02.07.2024 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 7/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt), Sandbreite 5, 06869 Coswig (Anhalt) (AG Stendal, HRB 27933), vertr. d.: 1. Nils Breitenbach, Auf der Halde 5, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), 2. Marco Hollung, Katzensteiner Straße 87 b, 3752…
Az.: 2 IN 7/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt), Sandbreite 5, 06869 Coswig (Anhalt) (AG Stendal, HRB 27933), vertr. d.: 1. Nils Breitenbach, Auf der Halde 5, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), 2. Marco Hollung, Katzensteiner Straße 87 b, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), ist am 23.2.2024 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Schorisch, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/9779106-0, Fax: 0345/9779106-9, E-Mail: schorisch@andrespartner.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 7/24: Über das Vermögen der Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt), Sandbreite 5, 06869 Coswig (Anhalt) (AG Stendal, HRB 27933), vertr. d.: 1. Nils Breitenbach, Auf der Halde 5, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), 2. Marco Hollung, Katzensteiner Straße 87 b, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer)…
2 IN 7/24: Über das Vermögen der Big Wash Coswig Anhalt UG (haftungsbeschränkt), Sandbreite 5, 06869 Coswig (Anhalt) (AG Stendal, HRB 27933), vertr. d.: 1. Nils Breitenbach, Auf der Halde 5, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), 2. Marco Hollung, Katzensteiner Straße 87 b, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Schorisch, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/9779106-0, Fax: 0345/9779106-9, E-Mail: schorisch@andrespartner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.07.2024, 14:00 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers um Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.04.2024
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