Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sudetenstr. 1 E, 38114 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 4265
EUID
DEP1103.HRB4265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 135/21 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Körber
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsantrag
14.03.2024
Festsetzung Vergütung
17.04.2024
Fristende Widerspruch Forderungen
16.02.2026
Stichtag Forderungsprüfung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Regler- und Prozeßsystemen sowie das Betreiben aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Körber ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 16.02.2026 geprüft worden. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Forderungen endete am 16.02.2026. Zudem erfolgte die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters, der Zuschläge beinhaltete; Einwendungen konnten binnen zwei Wochen ab Bekanntmachung am 14.03.2024 erhoben werden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden am 17.04.2024 festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 436.390,92 EUR zugrunde gelegt, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der regulären Vergütung festgesetzt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht worden, der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im sc…
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 16.02.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 16.02.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 16.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Betei…
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 14.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzv…
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 147,92 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.02.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 436.390,92 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Bezüglich der Erhöhungen wird auf den Antrag auf Festsetzung der Vergottung vom 29.02.204 verwiesen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im sc…
274 IN 135/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WOLTRON-Elektronische Regler- und Prozeßsysteme GmbH, Sudetenstraße 1E, 38114 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4265), vertr. d.: Lutz Herrmann, Mauerstraße 27, 38100 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 19.12.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 19.12.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 05.11.2024
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