Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CarlMarie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bärensteiner Str. 27-29, 01277 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 22605
EUID
DEU1104.HRB22605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551/533 IN 1798/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
Adresse
Nieritzstraße 14, 01097 Dresden
Telefon
0351 810827 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.05.2026 , 08:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.06.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung, Herstellung, Verkauf und Integration von Informations- Technologie- Lösungen und Dienstleistungen im EDV- Bereich; Groß- und Einzelhandel (stationärer Handel und Versandhandel) von Gebrauchsgütern, insbesondere Textilien; Entwicklung, Betrieb und Verkauf von internetbasierten Plattformen für Informationsaustausch und Warenhandel; Herausgabe und Handel von digitalen Publikationen; Erwerben und Halten von Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarlMarie GmbH ist am 05.05.2026 um 08:50 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 28.07.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/533 IN 1798/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarlMarie GmbH, Bärensteiner Straße 27 - 29, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 22605
vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Rieker
- wurde am 05.05.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahre…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/533 IN 1798/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CarlMarie GmbH, Bärensteiner Straße 27 - 29, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 22605
vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Rieker
- wurde am 05.05.2026 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: kontakt@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.07.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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