Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover VR 202865
EUID
DEP2305.VR202865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
903 IN 316/20 - 8 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck
Adresse
Berliner Allee 19, 30175 Hannover
Telefon
0511 999948-0
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
17.02.2026
Schlusstermin
20.04.2026
Aufhebung
11.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V. ist am 17.02.2026 mit der Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck fortgesetzt worden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 52.518,63 EUR, woraus eine Regelvergütung sowie Zuschläge in Höhe von 80 % resultierten. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist der 20.04.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 50.440,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 85.037,50 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist am 11.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorsta…
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 52.518,63 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zuschläge wegen außergewöhnlicher rechtlicher Schwierigkeiten (Registerrecht), umfangreicher Anspruchsdurchsetzung sowie der Verfahrensdauer in Höhe vin insgesamt 80 % sind nachvollziehbar dargelegt und angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorsta…
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorsta…
903 IN 316/20 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Berliner Allee 19, 30175 Hannover, Tel.: 0511 999948-0, Fax: 0511 999948-9 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 50.440,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 85.037,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 316/20 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand)…
903 IN 316/20 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Förderverein Handball Hannover-Burgwedel e. V., Reiherweg 13, 30938 Burgwedel (AG Hannover, VR 202865), vertr. d.: 1. Dr. Karsten Hoppenstedt, Bruchholzwiesen 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), 2. Markus Mücke, Reiherweg 13 a, 30938 Burgwedel, (Vorstand), ist am 11.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.06.2026
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