Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dorotheenhof GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27973
EUID
DEG1312.HRB27973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 163/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
Adresse
Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
13.03.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
19.11.2025
Schlusstermin
02.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorotheenhof GmbH ist die Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde am 13. März 2024 eine besondere Gläubigerversammlung einberufen, um über einen Vergleich zur Abgeltung von Erstattungsansprüchen gegen die Geschäftsführerin zu entscheiden; hierbei ist eine Zahlung der Geschäftsführerin in Höhe von 26.0erm EUR an die Masse vorgesehen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 19. November 2025 ist. Am 9. Oktober 2025 hat die Verwalterin einen Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gestellt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 62.319,24 EUR, wobei eine voraussichtliche Masse von etwa 4.700,00 EUR zur Verfügung steht. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 2. April 2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 163/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollm…
6 IN 163/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 2. April 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 26. Februar 2026, 6 IN 163/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 163/20
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straß…
6 IN 163/20
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 43.877,66 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 41 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 163/20, Amtsgericht Potsdam, 26. Februar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 163/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 62.319,24 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht voraussichtlich eine Masse von etwa 4.700,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6 IN 163/20, Amtsgericht Potsdam, 26. Februar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - hat die Verwalterin am 9. Oktober 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 18. Dezember 2025, 6 IN 163/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dorotheenhof GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27973 P), Zum Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, eingetragener Sitz: Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susann Elster, Walther-Rathenau-Straße 36 A, 14789 Wusterwitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel - wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgendem Vergleich: Zur Abgeltung der gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin ermittelten und gerichtlich geltend gemachten Erstattungsansprüche zahlt die Geschäftsführerin einen Betrag in Höhe von 26.000 EUR an die Insolvenzmasse.
auf Mittwoch, 13. März 2024, 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 27. Februar 2024, 6 IN 163/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorotheenhof GmbH, Am Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Elster
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden For…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorotheenhof GmbH, Am Dorotheenhof 1, 14789 Bensdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Elster
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 19. November 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 17. Oktober 2025, 6 IN 163/20
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