Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH wurde am 05.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur Sicherung der Masse wurde eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 31.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Frau Dorit Aurich wurde zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2024 anzumelden. Für den Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde ein Termin am 18.06.2024 bestimmt. Am 17.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemminger Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
ergeht am…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemminger Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
ergeht am 05.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 05.02.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Frau
Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich
Käthe-Kollwitz-Straße 9
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 910 470
Telefax: 0341 910 471 0
Email geschäftlich: leipzig@eckert.law
Website: www.eckert.law
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemmingener Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
ergeht am 26.03.2…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemmingener Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
ergeht am 26.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Ausführung des Maurerhandwerks und Gerüstbau) wird am 31.03.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Frau
Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich
Käthe-Kollwitz-Straße 9
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 910 470
Telefax: 0341 910 471 0
Email geschäftlich: leipzig@eckert.law
Website: www.eckert.law
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 07.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 18.06.2024
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemmingener Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
- hat die Insolve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 204/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HABA Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Flemmingener Straße 14, 04746 Hartha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 107256
vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Voigtländer
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 17.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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