Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MG Bau- und Projektmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Grünberger Straße 143, 35394 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 9761
EUID
DEM1406.HRB9761
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 66/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Bärbel Decker
Adresse
Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar
Telefon
06441/8088-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 17:26 Uhr
Stichtag Prüfungstermin
24.07.2024
Fristende Widersprüche (nachträgl. Forderungen bis 04.03.2026)
13.04.2026
Fristende Widersprüche (nachträgl. Forderungen bis 25.06.2026)
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Bauprojekten, Bauprojektierungen und Bauträgergeschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Bau- und Projektmanagement GmbH ist am 01.05.2024 um 17:26 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Bärbel Decker bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.07.2024. Für nachträglich angemeldete Forderungen sind Fristen zur Einlegung von Widersprüchen bestimmt. Eine erste Anordnung betrifft nachträglich bis zum 04.03.2026 angemeldete Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 13.04.2026. Eine weitere Anordnung gilt für bis zum 25.06.2026 nachträglich angemeldete Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis zum 03.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761),
vertreten durch:
Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 04.03.2026 nachträglich a…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761),
vertreten durch:
Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 04.03.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 13.04.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23:
Über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761), vertr. d.: Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 01.05.2024 um 17:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolven…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23:
Über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761), vertr. d.: Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
ist am 01.05.2024 um 17:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 03.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.07.2024. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761),
vertreten durch:
Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 25.06.2026 nachträglich a…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 66/23 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MG Bau- und Projektmanagement GmbH, Grünberger Straße 11, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9761),
vertreten durch:
Filip Piljanovic, Westanlage 13/2, 35390 Gießen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 25.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 03.08.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 25.06.2026
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