Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 114671

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Insolvenzprofil

EL ELE - Hand in Hand Ambulanter Pflegedienst & soziale Betreuung UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Max-Planck-Straße 38, 50858 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 114671
EUID
DER3306.HRB114671

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 70/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Christian Weiß
Adresse
Aachener Str. 75, 50931 Köln

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.06.2026 , 10:27 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Menschen, die wegen ihres Alters einer Krankheit, einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen der Hilfe bedürfen ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht und Konfession, eine ambulante Pflege, Versorgung und Betreuung zu gewähren. Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, die Durchführung von häuslicher Krankenpflege, die häusliche Pflege und Altenpflege, Haushaltshilfe, Versorgungsleistungen, Betreuung, Unterstützung und Beratung von Angehörigen sowie alle mit dem ambulant sozialen Dienst zusammenhängenden und den Unternehmensgegenstand fördernden Geschäfte. Zweck ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens, der Abschluss und die Vermittlung von Verträgen über Waren aller Art sowie die Erbringung mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehender Beratungs-, Dienst-, und Warenleistungen, soweit die vorstehend genannten Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Köln hat am 01.06.2026 um 10:27 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EL ELE - Hand in Hand Ambulanter Pflegedienst & soziale Betreuung UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Christian Weiß bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 70/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EL ELE - Hand in Hand Ambulanter Pflegedienst & soziale Betreuung UG (haftungsbeschränkt), Max-Planck-Str. 38, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serdar Demir ist am 01.06.2026, um 10:27 …

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