Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
expanding focus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Georg-Schwarz-Straße 138, 04179 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 32794
EUID
DEU1308.HRB32794
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1557/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Herrmann
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
08.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Konzeption, Durchführung, Herstellung und Verwertung von Medienprodukten. Hierbei insbesondere, aber nicht auschließlich VR Experiences, Apps, Filme, Games. Medientechnikverleih, Rechtehandel, Consulting, Lehre sowie die Durchführung von Veranstaltungen in Zusammenhang mit den vorgenannten Geschäftsbereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der expanding focus GmbH in Leipzig ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat am 08.07.2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde die Regelvergütung mit einem Zuschlag für Sanierungsbemühungen gewährt. Konkrete Zahlen zur Vergütung, zur Teilungsmasse und zur Höhe der Zuschläge werden aus Gründen der gesetzlichen Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sowie aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1557/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der expanding focus GmbH, Georg-Schwarz-Straße 138, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32794
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Herrmann
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1557/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der expanding focus GmbH, Georg-Schwarz-Straße 138, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32794
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Herrmann
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 08.07.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde die Regelvergütung mit einem Zuschlag festgesetzt. Der Zuschlag wurde gewährt für Sanierungsbemühungen.
Von der Bekanntmachung konkreter Zahlen (Festsetzungsbeträge, Teilungsmasse, Höhe der Zuschläge) wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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