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Garten- und Landschaftsbau, Baubetreuung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Galant Gartengestaltung und Ingenieurbüro Schirmer GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat dem Gericht am 09.03.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin sind gemäß § 210 InsO unzulässig. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin schriftlich geltend zu machen.
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