Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FINANZGOLD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26159
EUID
DEG1312.HRB26159
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 18/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
René Schirner
Adresse
Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der FINANZGOLD GmbH ist ein Schlusstermin zum 20.07.2026 bestimmt. An diesem Termin finden die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO statt. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze müssen bis zum Stichtag beim Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts erfolgen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINANZGOLD GmbH ist eröffnet. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens ma…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINANZGOLD GmbH ist eröffnet. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO war ursprünglich auf den 20.07.2026 bestimmt. Die Entscheidungen des Gerichts ergingen nach Ablauf der Frist für Schriftsätze. Das Verfahren ist mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO). Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FINANZGOLD GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26159 P), Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schirner, Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderunge…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FINANZGOLD GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26159 P), Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schirner, Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO
bestimmt auf den 20.07.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 12. Juni 2026, 6.60 IN 18/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINANZGOLD GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26159 P), Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schirner wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwer…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINANZGOLD GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26159 P), Hermann-Elflein-Straße 21, 14467 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Schirner wurde mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 27. Juli 2026, 6.60 IN 18/23
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