Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 8278
EUID
DEM1405.HRB8278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 104/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Brinkmann Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-3700220
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verlegung und der Vertrieb von Fliesen, Platten, Mosaiken und Natursteinen sowie die Ausführung artverwandter Tätigkeiten wie z. B. Silikonarbeiten etc.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Altenstadt ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt. Im Rahmen des Verfahrens sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei die Berechnungsgrundlage 73.819,73 EUR beträgt. Der verfügbare Massebestand beläuft sich auf 41.876,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 96.981,68 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 27.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt…
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 27.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist …
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 41.876,07 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 96.981,68 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 69.469,36 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.350,37 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 73.819,73 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird …
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird …
60 IN 104/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesendoc UG (haftungsbeschränkt), Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt (AG Friedberg (Hessen), HRB 8278), vertr. d.: Rudolf Margraf, Auf der Platte 17, 63674 Altenstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.11.2025
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