Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 118666
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Insolvenzprofil
Flooran Bauchemie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hohenzollernring 57, 50627 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 118666
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB118666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 405/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2026 , 09:52 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
31.08.2026
Abweisung des Antrags mangels Masse
05.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Verkauf von chemischen Produkten, insbesondere für die Beschichtung von Industriefußböden sowie Handel mit Maler-, Maurer- und Bodenlegerbedarf.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Chemie & Kunststoffe
Subbranche
Chemische Spezialprodukte
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Produktion und Verkauf von chemischen Beschichtungsprodukten für Industriefußböden sowie Handel mit Maler-, Maurer- und Bodenlegerbedarf
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 19.03.2026 um 09:52 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Flooran Bauchemie GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Jürgen Czudai vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Markus Ritterrath bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Flooran Bauchemie GmbH ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flooran Bauchemie GmbH ist am 19.03.2026 um 09:52 Uhr durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Verfügungsbefu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flooran Bauchemie GmbH ist am 19.03.2026 um 09:52 Uhr durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Am 31.08.2026 sind diese am 19.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss des Gerichts aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flooran Bauchemie GmbH wurde zunächst am 19.03.2026 durch das Amtsgericht Köln eröffnet und vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, wobei Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Diese Maßnahmen sind jedoch am 31.08.2026 wieder aufgehoben worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flooran Bauchemie GmbH wurde zunächst am 19.03.2026 durch das Amtsgericht Köln eröffnet und vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, wobei Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Diese Maßnahmen sind jedoch am 31.08.2026 wieder aufgehoben worden. Parallel dazu wurde ein Insolvenzantrag der Gläubigerin Finanzamt Offenbach am Main wegen Mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Der Geschäftsführer hatte zwar Aktiva in Höhe von 18.235,23 € behauptet, doch standen diesen Verbindlichkeiten von ca. 44.000 € gegenüber. Die Abweisung des Antrags erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 405/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragenen Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai, Wallwiesenweg 43, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 405/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragenen Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai, Wallwiesenweg 43, 56566 Neuwied
Geschäftszweig: Produktion und Verkauf von chemischen Produkten, insbesondere für die Beschichtung von Industriefußböden sowie Handel mit Maler-, Maurer- und Bodenlegerbedarf.
ist am 19.03.2026, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 405/25
Amtsgericht Köln, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 405/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragenen Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai, Wallwiesenweg 43, 5…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 405/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragenen Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai, Wallwiesenweg 43, 56566 Neuwied
Geschäftszweig: Produktion und Verkauf von chemischen Produkten, insbesondere für die Beschichtung von Industriefußböden sowie Handel mit Maler-, Maurer- und Bodenlegerbedarf.
sind die am 19.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 31.08.2026 aufgehoben worden.
70d IN 405/25
Amtsgericht Köln, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Offenbach am Main, Postfach 10 05 63, 63005 Offenbach
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragene Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Offenbach am Main, Postfach 10 05 63, 63005 Offenbach
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 118666 eingetragene Flooran Bauchemie GmbH, Hohenzollernring 57, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Czudai, Wallwiesenweg 43, 56566 Neuwied
- Schuldnerin -
wird der am 08.12.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Das Schreiben des Geschäftsführers vom 14.09.2026 enthält nach den Feststellungen des Sachverständigen im Wesentlichen die Wiederholung der bereits während der Gutachtenerstellung mehrfach vorgetragenen Behauptungen. Neue, durch belastbare Unterlagen belegte Tatsachen, die Anlass zu einer abweichenden Beurteilung geben könnten, werden nicht vorgetragen.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin behauptet in seinem Schreiben vom 14.09.2026 Aktiva der Schuldnerin in Höhe von 18.235,23 € (Bankguthaben von 1.856,00 €, Kassenbestand von 1.023,23 €, "Forderungen von Kunden" soll vermutlich Forderungen gegen Kunden bedeuten von 15.356,00 €) - ungeachtet der Frage, dass deren Bestand weder belegt noch die kurzfristige Realisierbarkeit der Forderungen erkennbar ist.
Dem stehen bereits Verbindlichkeiten von ca. 44.000 € gegenüber der Insolvenzantragstellerin entgegen; auf weitere Verbindlichkeiten kommt es hiernach nicht mehr an.
Sofern die Schuldnerin diese Verbindlichkeiten bestreitet, entbehrt dies jeglicher Substanz. Insbesondere hat die Insolvenzantragstellerin ihre Forderungen durch Vorlage der entsprechenden Bescheide nachgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, dass die Schuldnerin hiergegen Rechtsmittel eingelegt hat; dies hat die Schuldnerin weder behauptet noch durch Vorlage von Unterlagen nachgewiesen.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 18.235,23 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Köln
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