Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Interpac & Control GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213609
EUID
DEP2305.HRB213609
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 185/21 - 0 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover
Telefon
0511 89979690
Termine & Fristen
Schlusstermin
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel hat dem Gericht den verfügbaren Massebestand von 92.716,13 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 128.781,84 EUR gemäß § 188 InsO angezeigt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Berechnungsmasse von 105.893,31 EUR entsprechend wurde eine Regelvergütung ermittelt. Zustellungskosten in Höhe von 35,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer wurden festgesetzt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Podbielskistraße 325-331, 30659 Hannover, Tel.: 0511 89979690, Fax: 0511 899796929 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 92.716,13 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 128.781,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz …
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 105.893,31 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO…
910 IN 185/21 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interpac & Control GmbH, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 213609), vertr. d.: Christine Elke Bultmann, Baumgarten 18, 30966 Hemmingen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.03.2026
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