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Insolvenzprofil
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Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten, sowie die Anmietung, Vermietung, die Verwaltung, die Finanzierung und Verwertung von Anlagegütern aller Art. Die Gesellschaft kann sich mit ähnlichen Geschäften befassen und sämtliche Handlungen vollziehen, die direkt oder indirekt den Gesellschaftszweck fördern. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind Rechts- und Steuerberatung sowie Geschäfte, die dem Kreditwesen- oder dem Investmentgesetz unterliegen würden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurt an der Welle BC GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Stefanie Therese Lürken, ist am 30.07.2024 um 15:40 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 24.05.2024 um 12:25 Uhr im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt wurden Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist der Schuldnerin die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin sind nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr möglich. Die Löschungsfristen für Veröffentlichungen richten sich nach der Insolvenzrechtsbekanntmachungsverordnung.
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