Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Zur Harth 2, 04442 Zwenkau
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 31659
EUID
DEU1308.HRB31659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 636/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0341 99 38 77 0, 0160 28 64 46 2
E-Mail
Termine & Fristen
Antrag auf Vergleichszustimmung / Einwendungsfrist
28.06.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.02.2025
Festsetzung Vergütung
16.01.2026
Frist für Stellungnahmen zur Schlussrechnung
27.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Friedatrans GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 636/23 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 31659 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Gernoth Neumann vertreten. Das Verfahren ist eröffnet und befindet sich in der Endphase. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, hat dem Gericht am 05.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Es wurde eine abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung des Verfahrens angeordnet. Forderungen in Höhe von 226.426,70 EUR sollen gemäß dem Schlussverzeichnis berücksichtigt werden, jedoch steht zur Verteilung keine Masse mehr zur Verfügung. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum 27.02.2026 beim Gericht einzureichen. Zudem wurde am 13.06.2024 ein Vergleich mit Nicole Möbius zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche beantragt, wogegen Einwendungen bis zum 28.06.2024 eingelegt werden konnten. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde am 16.01.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Ei…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.02.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 226.426,70 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.01.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträ…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über den Antrag der Insolvenzverwalterin auf Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem mit Nicole Möbius geschlossenen Vergleichs zur Abgeltung geltend gemachter Ansprüche sind schriftlich bis zum 28.06.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn keine abweichenden schriftlichen Anträge und Stellungnahmen eingehen.
Der Beschluss vom 13.06.2024 und der Antrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 05.02.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 05.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de, Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0, Telefax: 0341 99 38 77 20, Telefon mobil: 0160 28 64 46 2
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.07.2026 g…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 636/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedatrans Verwaltungsgesellschaft mbH, Zur Harth 2, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31659
vertreten durch den Geschäftsführer Gernoth Neumann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.07.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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