Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TECH Industrie-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 201173
EUID
DEP1103.HRB201173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 78/20 GOE
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.06.2026
Schlusstermin
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Reinigung und Wartung von Maschinen und Produktionsanlagen, die Montage solcher Anlagen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, ansässig in Seesen, sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.0cdot6.2026 festgelegt ist. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und Gläubigern eine Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingeräumt. Schließlich ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 12.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist an…
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird au…
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ertei…
74 IN 78/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TECH Industrie-Service GmbH, Braunschweiger Straße 15 a, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 201173), vertr. d.: 1. Rainer Bilgeri, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Zinecker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 12.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 16.06.2026
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