Errichtung von Photovoltaik- und Solar-Anlagen, von haustechnischen Anlagen sowie von Sanitär- und Heizungsanlagen und die Montage von vorkonfektionierten Bauteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH ist am 27.03.2024 um 08:35 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg bestellt. Die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde auf 1.163,82 EUR festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 27.03.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Forderungen sind bis zum 05.05.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 28.05.2024 um 10:30 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
ergeht am 04…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
ergeht am 04.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
978,00 EUR
Auslagen
0,00 EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
185,82 EUR
Gesamtbetrag
1.163,82 EUR
in Worten
eintausendeinhundertdreiundsechzig 82/100 EUR
Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, den festgesetzten Betrag an die zu vergütende Antragsstellerin auszukehren. Zielbankverbindung ist bei der Vergütungsempfängerin zu erfragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
- hat der In…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.03.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/560 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
Über das…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/560 IN 108/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSW Handwerks GmbH, Frauenmarkt 2, 01558 Großenhain, Amtsgericht Dresden , HRB 38292
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Wilhelm
vertreten durch den Geschäftsführer Kersten Wilhelm
Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 27.03.2024 um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Caspar-David-Friedrich-Straße 6
01219 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 47782 31
Telefax: 0351 47782 44
Website: www.tiefenbacher.de
bestellt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 05.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Dienstag, 28.05.2024, 10:30 Uhr
Amtsgericht Dresden, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1, Sitzungssaal C 301
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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