Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9884
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Heli Gerüstbau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 9884
EUID
DER2201.HRB9884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 156/00
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Imberger
Adresse
Huestraße 34, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Aufhebung
03.08.2026 , 14:51 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heli Gerüstbau GmbH ist am 03.08.2026 um 14:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9884 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Helge Liersch. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Frank Imberger tätig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 156/00
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9884 eingetragenen Heli Gerüstbau GmbH, Rottbruchstr. 110, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Liersch, Rottbruchstr. 110 , 44625 Herne
Ins…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 156/00
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9884 eingetragenen Heli Gerüstbau GmbH, Rottbruchstr. 110, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helge Liersch, Rottbruchstr. 110 , 44625 Herne
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Imberger, Huestraße 34, 44787 Bochum
wird heute, am 03.08.2026, um 14:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 156/00
Amtsgericht Bochum, 03.08.2026
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