Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hölscher Leuchten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Haferbachstr. 9-15, 32791 Lage
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 2454
Stammkapital
250.000,00 DEM (≈ 127.822,97 EUR)
EUID
DER2307.HRB2454
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 136/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2026 , 12:10 Uhr
Eröffnung
30.09.2026 , 17:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2026
Berichts- und Prüfungstermin
11.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit und der Vertrieb von Lampen und Leuchten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte .
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel und Vertrieb von Lampen und Leuchten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat am 15.07.2026 um 12:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hölscher Leuchten GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die GmbH betreibt den Handel mit und Vertrieb von Lampen und Leuchten. Als gesetzlich vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Helmut Hölscher benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt aus Bielefeld bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hölscher Leuchten GmbH ist am 15.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt bestellt worden. Am 30.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hölscher Leuchten GmbH ist am 15.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt bestellt worden. Am 30.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund eines am 13.07.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.12.2026. Die Unterlagen werden ab dem 23.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hölscher Leuchten GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454, ist beim Amtsgericht Detmold anhängig. Am 15.07.2026 um 12:10 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt ist zum vorläufigen Insolven…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hölscher Leuchten GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454, ist beim Amtsgericht Detmold anhängig. Am 15.07.2026 um 12:10 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Am 30.09.2026 um 17:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.07.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt ist nun zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Am 06.10.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: Der Handel mit und der Vertrieb von Lampen und Leuchten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte
ist am 15.07.2026, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 136/26
Amtsgericht Detmold, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: Der Handel mit und der Vertrieb von …
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: Der Handel mit und der Vertrieb von Lampen und Leuchten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2026, um 17:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
50 IN 136/26
Detmold, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: Der Handel…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 136/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2454 eingetragenen Hölscher Leuchten GmbH, Haferbachstr. 9 - 15, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Hölscher
Geschäftszweig: Der Handel mit und der Vertrieb von Lampen und Leuchten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Manfred Schmidt, Gerichtsstraße 3, 33602 Bielefeld
ist am 06.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
50 IN 136/26
Amtsgericht Detmold, 06.10.2026
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