Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Engineering im Anlagenbau mittels Rechnereinsatz, insbesondere die Planung, die CAD Konstruktion, die Simulation und die off-line Programmierung, sowie Roboterprogrammierung, Baustellenbetreuung und die Übernahme des gesamten Projektmanagements im Anlagenbau. Die Gesellschaft kann auch andere Geschäfte betreiben, die geeignet sind oder nützlich erscheinen, um den Zweck der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen direkt oder indirekt zu fördern. Insbesondere kann die Gesellschaft auch Schutzrechte, Lizenzen und Konzessionen erwerben, veräußern oder übertragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, oder sich an solchen zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS Ingenieurbüro Dr. Klaus Schnürer GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Mannheim. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Julia Heidemann und Mischa Saisila vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte der Kanzlei diligens in Erfurt bestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 08.10.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gegen den Beschluss findet die Erinnerung statt, die binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden kann.
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