Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immoprosa GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Fabrikstraße 4, 08451 Crimmitschau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 8631
EUID
DEU1206.HRA8631
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
418 IN 1493/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
07.11.2025 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.12.2025
Berichtstermin
03.02.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
03.02.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 07.11.2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte um 10:45 Uhr aufgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin, wobei die voraussichtlichen Kosten durch die Masse gedeckt sind. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Jakob aus Glauchau bestellt. Dieser ist beauftragt, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für die Gläubigerversammlung, die unter anderem den Berichtstermin und die Prüfung der angemeldeten Forderungen umfasst, wurde ein Termin am 03.02.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 in Chemnitz bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG ist am 07.11.2025 um 10:45 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Jakob bestellt worden, der mit den Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 bei dem Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG ist am 07.11.2025 um 10:45 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Jakob bestellt worden, der mit den Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 03.02.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Chemnitz bestimmt worden. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 1493/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke
ergeht am 07.11.2025 nachfolg…
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 1493/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke
ergeht am 07.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Sanierung leerstehender Immobilien sowie deren anschließender Verkau) wird am 07.11.2025 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Stefan Jakob
Talstraße 5
08371 Glauchau
Telefon geschäftlich: 03763 77870
Telefax: 03763 778711
Email geschäftlich: info@inso-verwalter.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 29.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 03.02.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 01.08.2025 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des erlassenden Insolvenzgerichts ihren allgemeinen Gerichtsstand, § 3 Abs. 1 S. 1 InsO.
Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und überschuldet.
Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.
Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des Verfahrensablaufs angezeigt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 1493/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke
- hat der Insolvenzverwalter de…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 1493/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoprosa GmbH & Co. KG, vertr. d. d. GF Harald Kieke Fabrik Straße 4, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8631
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kieke
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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