Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jank, Franz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hubwieschen 4, 56457 Westerburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 20976
EUID
DET2214V.HRA20976
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 145/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.02.2026
Abtretungsfrist
12.10.2026
Anhörungsfrist Restschuldbefreiung
22.10.2026
Schlusstermin
26.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank ist eröffnet. Das Amtsgericht Montabaur hat angeordnet, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 19.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen oder gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank ist beim Amtsgericht Montabaur anhängig. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 19.02.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden müssen. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank ist beim Amtsgericht Montabaur anhängig. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 19.02.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingelegt werden müssen. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist auf den 26.10.2026 festgelegt. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung; es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 453.333,41 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Arne Löser wurden festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Franz Jank, Inhaber der Franz Jank-Impex e.K., ist beim Amtsgericht Montabaur anhängig (Az. 14 IN 145/23). Am 15.01.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Franz Jank, Inhaber der Franz Jank-Impex e.K., ist beim Amtsgericht Montabaur anhängig (Az. 14 IN 145/23). Am 15.01.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 19.02.2026 bestimmt; bis zu diesem Datum mussten Widersprüche schriftlich beim Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wurde eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Am 22.09.2026 erteilte das Gericht die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO. Der Schlusstermin ist auf den 26.10.2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Zur Schlussverteilung stehen keine Mittel zur Verfügung, da die Insolvenzmasse nur 351,77 EUR beträgt, während Insolvenzforderungen in Höhe von 453.333,41 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Arne Löser, sind festgesetzt worden; die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR. Da die Masse nicht ausreicht, erfolgt die Zahlung der weiteren Vergütung und Auslagen aus der Landeskasse. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde die Anhörungsfrist für den Schuldner, den Insolvenzverwalter und die Gläubiger bis zum 22.10.2026 bestimmt. Die Abtretungsfrist endet am 12.10.2026. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt, sofern bis zum Ende der Anhörungsfrist kein schriftlicher Versagungsantrag beim Insolvenzgericht eingegangen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Fo…
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.10.202…
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), soll die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach
Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur …
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), soll die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach
Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 453.333,41 EUR zu berücksichtigen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Montabaur zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189,194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Montabaur, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Arne Löser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die fes…
14 IN 145/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Arne Löser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit die Masse ausreicht.
Die weitere Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 351,77 EUR.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 145/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 22.10.2026. Die Be…
14 IN 145/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Franz Jank, geb. am 28.10.1956, Hubwieschen 4, 56457 Westerburg, Franz Jank-Impex e.K. (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 22.10.2026. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
Die Abtretungsfrist endet mit dem 12.10.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 07.10.2026
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