Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwahn Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 6835
EUID
DEM1710.HRB6835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 112/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Termine & Fristen
Beschluss zur Forderungsprüfung
24.01.2024
Prüfungstermin
24.04.2024
Beschluss zur Vergütungsfestsetzung
10.12.2025
Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung
10.12.2025
Schlussverteilung bekannt
16.12.2025
Schlusstermin
12.01.2026
Aufhebung
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Maschinen und technischen Gerät aller Art, insbesondere Wälzlager, sowie der Im- und Export solcher Gegenstände.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH ist am 12.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Montabaur am 10.12.2025 der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag für den Schlusstermin wurde auf den 12.01.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO stand ein Betrag von 78.951,19 EUR abzüglich noch zu begleichender Massekosten zur Verfügung. Die voraussichtliche Quote betrug 1,41 %. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 2.985.038,35 EUR. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung betrug 89.319,12 EUR. Vor der Schlussphase wurde am 24.01.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 24.04.2024 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die …
14 IN 112/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzve…
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 89.319,12 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von -- EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussve…
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimm…
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der
Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.985.038,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe 78951,19 EUR
abzüglich noch zu begleichender Massekosten (Verwalterentgelt und
Gerichtskosten) zur Verfügung.
Voraussichtliche Quote für die Insolvenzgläubiger: 1,41%
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur,
Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf …
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf …
14 IN 112/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRB 6835), vertr. d.: Pierre Schwahn, als Geschäftsführer der Schwahn Solutions GmbH, Wachenbergstraße 24, 35708 Haiger, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 09.10.2024
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