Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Vornahme von Geschäften und Rechtshandlungen aller Art, die mit der Beratung und Betreuung der dem Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. angeschlossenen Mitglieder, zusammenhängen. Dazu rechnen vor allem 1. die wohnungswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche und organisatorische Beratung und Betreuung; 2. die Einrichtung, Übernahme und laufende Beratung des Rechnungswesens (auch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung); 3. die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten; 4. die Durchführung von Prüfungen im Auftrag von Aufsichtsräten und Behörden u.a.; 5. die Erstattung von Gutachten jeglicher Art, die organisatorische, wohnungs- und betriebswirtschaftliche sowie steuerrechtliche Sachverhalte betreffen; 6. die Beratung in Finanzierungsfragen und Geldanlagen jeglicher Art und die Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen und Versicherungen; 7. Beratung und Unterstützung zur Unternehmensentwicklung; 8. die verwaltungsmäßige Betreuung von Immobilien (Neubauten und Bestandsobjekte); 9. die treuhänderische Wahrnehmung sonstiger wohnungswirtschaftlicher Aufgabenstellungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JUBEFA GmbH ist am 06.08.2026 um 11:32 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen, darunter die Beibehaltung des Verwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens einschließlich der Betriebsfortführung und die Eigenverwaltung, wird am 27.10.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dresden stattfinden. Dieser Termin dient auch als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt.
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