Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marx Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Fabrikstr. 1, 01723 Wilsdruff
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39067
EUID
DEU1104.HRB39067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 1431/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.05.2024
Prüfungstermin
24.06.2025 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2026
Schlusstermin
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeiten im Bereich des Innenausbaus, insbesondere Estrich- und Fußbodenaufbau sowie Maurer und Putzarbeiten, WDVS (Wärmedämmverbundsysteme) sowie schlüsselfertiges Bauen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Schritte erfolgt: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 15.05.2024 und 27.02.2026 gesetzt wurden. Zudem ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Freistaat Sachsen (vertreten durch das Finanzamt Pirna) zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen anberaumt. Der Vergleich sieht eine Zahlung von 40.020,90 EUR gegen Erledigung von Ansprüchen in Höhe von 80.041,80 EUR vor. Dieser Termin findet am 24.06.2025 statt. Ferner wurden Vergütungen und Auslagen sowohl für einen vorläufigen Insolvenzverwalter (Beschluss vom 08.06.2026) als auch für den endgültigen Insolvenzverwalter (Beschluss vom 26.01.2026) festgesetzt. Für den vorläufigen Verwalter betrug der verwaltete Vermögenswert 91.822,46 EUR, für den endgültigen Verwalter beträgt die freie Masse 213.251,97 EUR.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden; das verwaltete Vermögensvolumen betrug 91.822,46 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein endgültiger Insolvenzverwalter tätig, desse…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden; das verwaltete Vermögensvolumen betrug 91.822,46 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein endgültiger Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung aufgrund besonderen Aufwands bei der Prüfung baurechtlicher Sachhalte erhöht wurde. Die freie Masse belief sich auf 213.251,97 EUR. Es wurden Forderungsprüfungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 15.05.2024 und 27.02.2026 gesetzt wurden. Ein Vergleich mit dem Freistaat Sachsen zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen wurde der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angelangt; der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Zur Verteilung stehen Forderungen in Höhe von 2.199.708,23 EUR gegenüber einer verfügbaren Masse von ca. 60.928,51 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Ausl…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 26.01.2026 festgesetzt. Gemäß Schlussrechnung vom 28.11.2025 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 213.251,97 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus folgenden Gründen erhöht: Besonderer Aufwand bei der Prüfung von 54 baurechtlichen Sachverhalten.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die nachgewiesenen besonderen Kosten für die übertragenen Zustellauslagen wurden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zus…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Freistaat Sachsen, vertr. d. d. Finanzamt Pirna, zur Erledigung von Anfechtungsansprüchen in Höhe von insgesamt 80.041,80 EUR gegen eine Zahlung von 40.020,90 EUR
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 24.06.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergüt…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 08.06.2026 festgesetzt.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 91.822,46 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter aus folgenden Gründen erhöht: Forderungseinzug.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1431/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marx Bau GmbH, Fabrikstraße 1-1A, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 39067
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Marx
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 03.09.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 2.199.708,23 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 60.928,51 EUR zur Verfügung".
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