Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meiners, Ina
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 1889
EUID
DEG1312.HRA1889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 129/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jörg Wenzel
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.12.2025
Schlusstermin
29.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Ina Meiners (Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K.) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; ein Widerspruch gegen die Forderungsprüfung war bis zum 02.12.2025 möglich. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jörg Wenzel hat am 16.10.2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gestellt, zu dem die Gläubiger eine Stellungnahmefrist von drei Wochen erhielten. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse 48.976,3
33 EUR beträgt. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt und weist Forderungen in Höhe von 1.181.175,74 EUR aus, während der Massebestand 31.993,20 EUR beträgt. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses ist für den 29.05.2026 bestimmt. Die Restschuldbefreiung für die Schuldnerin ist erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
ist der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
ist der Schuldnerin Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 28.09.2022 einen begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten (Insolvenzgläubiger), auch wenn sie ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren angemeldet haben (§§ 300 - 302, 38 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 25. Februar 2026, 6.60 IN 129/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. mit Sitz in 14480 Potsdam (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P)
wurde die Vergütung des Verwalter…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. mit Sitz in 14480 Potsdam (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P)
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Jörg Wenzel, Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 48.976,33 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 25 % für Erschwernisse der Abwicklungsarbeiten aufgrund beschlagnahmter Geschäftsunterlagen festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV.
An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 78 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 129/22, Amtsgericht Potsdam, 21. April 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. mit Sitz in 14480 Potsdam (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P)
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. mit Sitz in 14480 Potsdam (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P)
wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 29.05.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 21. April 2026, 6.60 IN 129/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e. K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zum Az: 6.60 IN 129/22…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e. K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zum Az: 6.60 IN 129/22 niedergelegt. Im Verteilungsverzeichnis festgestellt sind Forderungen in Summe von € 1.181.175,74. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt € 31.993,20. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 54 und 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
6.60 IN 129/22, Amtsgericht Potsdam, 21. April 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
ist beabsichtigt, der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
ist beabsichtigt, der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu erteilen, da die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist. Die Insolvenzgläubiger, des Verwalters und die Schuldnerin werden hiermit zur Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung können spätestens bis zum 23.02.2026 beim Insolvenzgericht schriftlich gestellt werden, wobei der Eingang bei Gericht maßgeblich ist. Die Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 InsO sind gem. § 290 Abs. 2 InsO glaubhaft zu machen.
6.60 IN 129/22, Potsdam, 13. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
hat der Verwalter am 16.10.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
hat der Verwalter am 16.10.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 13. Januar 2026, 6.60 IN 129/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldete…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.12.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 21. Oktober 2025, 6.60 IN 129/22
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