Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIWATEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hannebacher Str. 6, 56746 Kempenich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 14831
EUID
DET2210V.HRB14831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 122/11
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch
Termine & Fristen
Schlusstermin
19.08.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an Unternehmen und die Geschäftsführung von Unternehmen, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser und Industriewasser, Filteranlagen, Entsalzungsanlagen, Schwimmbeckenanlagen, Berieselungsanlagen, Beregnungsanlagen und artverwandten Systemen befassen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH ist beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch, hat sein Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen niedergelegt. Die Insolvenzforderungen belaufen sich auf 391.739,55 EUR. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.849,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden; die Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der Berechnungsmassewert für die Vergütungsbestimmung beträgt 71.121,23 EUR. Eine Erhöhung der Regelvergütung um 50 % wurde aufgrund umfangreicher Tätigkeiten wie der Prüfung von Bauunterlagen, Erstellung von Steuererklärungen und Durchführung von Klagen sowie Zwangsvollstreckungen als gerechtfertigt angesehen. Zustellungskosten in Höhe von 189,75 EUR nebst Umsatzsteuer wurden festgesetzt. Das Verfahren wird voraussichtlich mindestens 180 Monate dauern. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Ein Schlusstermin wurde auf den 19.08.2026 bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6,
56746 Kempenich, beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Bad Neuenahr-Ahrweiler, AZ: 6 IN
122/11 ist das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung gem. § 188 InsO zu
berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle, Amtsgericht Bad Neue…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6,
56746 Kempenich, beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Bad Neuenahr-Ahrweiler, AZ: 6 IN
122/11 ist das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung gem. § 188 InsO zu
berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle, Amtsgericht Bad Neuenahr-
Ahrweiler, zur Einsichtnahme niedergelegt worden.
Der verfügbare Massebestand beträgt 32.849,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender
Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von
391.739,55 EUR zu berücksichtigen.
Adenau, den 13.05.2026
Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch
als Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 122/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6, 56746 Kempenich (AG Koblenz, HRB 14831), vertr. d.: 1. Helmut Franz Goldberg, Lerchenweg 13, 56746 Kempenich, (Geschäftsführer), 2. Alfred Franz Klein, Waldstr. 14, 56745 Weibern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Aus…
6 IN 122/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6, 56746 Kempenich (AG Koblenz, HRB 14831), vertr. d.: 1. Helmut Franz Goldberg, Lerchenweg 13, 56746 Kempenich, (Geschäftsführer), 2. Alfred Franz Klein, Waldstr. 14, 56745 Weibern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 71.121,23 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Gemäß § 3 InsVV kann eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festgesetzt werden. Es waren umfangreiche Bauunterlagen in 12 Fällen zu prüfen und die Abnahme weit entfernter Bauprojekte in der ganzen Bunderepublik und die damit einhergehenden Geschäfte notwendig. Für die Jahre 2011 bis 2025 wurden die Umsatzsteuererklärungen und für 2017 bis 2025 die Körperschaftsteuererklärungen erstellt. In mehreren Fällen musste geklagt werden und teilweise haben sich die Verfahren über mehrere Instanzen durchgezogen. Eine Zwangsvollstreckung musste auch eingeleitet werden. Die Verfahren haben sich daher in die länge gezogen und viele Arbeitsstunden in Anspruch genommen. Die Erhöhung von insgesamt 50 % ist daher gerechtfertigt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 189,75 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 75 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,53 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Das Verfahren wird insgesamt mindestens 180 Monate lang dauern.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder dem Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 122/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6, 56746 Kempenich (AG Koblenz, HRB 14831), vertr. d.: 1. Helmut Franz Goldberg, Lerchenweg 13, 56746 Kempenich, (Geschäftsführer), 2. Alfred Franz Klein, Waldstr. 14, 56745 Weibern, (Geschäftsführer), ist die Zustimmung zur Sch…
6 IN 122/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIWATEC GmbH, Hannebacher Str. 6, 56746 Kempenich (AG Koblenz, HRB 14831), vertr. d.: 1. Helmut Franz Goldberg, Lerchenweg 13, 56746 Kempenich, (Geschäftsführer), 2. Alfred Franz Klein, Waldstr. 14, 56745 Weibern, (Geschäftsführer), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
Mittwoch, 19.08.2026, 10:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.05.2026
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