Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Forellenweg 1, 32760 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 7902
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER2307.HRB7902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 23/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2025 , 13:49 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 16:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.11.2025
Berichtstermin
15.12.2025
Prüfungstermin
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Möbeln nach historischem Vorbild und Bestattungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Beteiligung und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Firmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Möbelherstellung
Nebenbranche
Persönliche Dienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Herstellung historischer Möbel und Durchführung von Bestattungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt) sind folgende Schritte erfolgt: Am 08.08.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 aufgrund eines Antrags vom 31.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden; Rechtsanwalt Martin Schmidt wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 17.11.2025 anzumelden. Der Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung finden am 15.12.2025 statt. Am 04.11.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2025 um 16:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 31.07.2025. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später ernannter Insolvenzverwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2025 um 16:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 31.07.2025. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später ernannter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.11.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 15.12.2025 statt. Am 04.11.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein weiterer Prüfungsstichtag für den 14.10.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Sch…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz,
Geschäftszweig: Herstellung von Möbeln nach historischem Vorbild und Bestattungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Beseitigung und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Firmen
ist am 08.08.2025, um 13:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
50 IN 23/25
Amtsgericht Detmold, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz,
Geschäftszweig: Herstellung vo…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz,
Geschäftszweig: Herstellung von Möbeln nach historischem
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 16:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.12.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 115 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
50 IN 23/25
Detmold, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz, Fore…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz, Forellenweg 1, 32760 Detmold
ist am 04.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
50 IN 23/25
Amtsgericht Detmold, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz, Fore…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 23/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7902 eingetragenen Möbelmanufaktur Rüdiger Schwarz UG (haftungsbeschränkt), Forellenweg 1, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Schwarz, Forellenweg 1, 32760 Detmold
Geschäftszweig: Herstellung von Möbeln nach historischem
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
14.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
50 IN 23/25
Amtsgericht Detmold, 14.09.2026
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