Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NT KFZ Service und Autoteile GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 28310
EUID
DET2214V.HRB28310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 139/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Gerd Seibert
Adresse
Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon
02624-95 95 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 08:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.02.2025
Berichtstermin
13.03.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
10.06.2025
Prüfungstermin
12.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Führung einer Kfz-Werkstatt, Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Ersatzteilen und Servicedienstleistungen für Kraftfahrzeuge.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Neuwied hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist der 12.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen sämtliche Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH eröffnet worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28310 eingetragen. Rechtsanwalt Gerd Seibert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderunge…
Am 01.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH eröffnet worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28310 eingetragen. Rechtsanwalt Gerd Seibert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.02.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 13.03.2025 angesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind zwei besondere Prüfungstermine angeordnet worden: zunächst der 10.06.2025 und später der 12.08.2025, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 139/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
21 IN 139/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 139/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
21 IN 139/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 139/24: Über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanw…
21 IN 139/24: Über das Vermögen der NT KFZ Service und Autoteile GmbH, Allensteiner Straße 25, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 28310), vertr. d.: Eugen Müller, Kieselborner Weg 35, 56566 Neuwied, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624-95 95 0, Fax: 02624-95 95 90, E-Mail: insolvenz@rae-ssr.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 13.03.2025, 09:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 01.01.2025
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